Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.05.1977

Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1977 - 5 StR 702/76   

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https://dejure.org/1977,1179
BGH, 03.05.1977 - 5 StR 702/76 (https://dejure.org/1977,1179)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1977 - 5 StR 702/76 (https://dejure.org/1977,1179)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1977 - 5 StR 702/76 (https://dejure.org/1977,1179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen von Mängeln der Vernehmung als revisionsrechtliche Verfahrensfehler - "Staatliche Verbrechensbefehle" als anerkannter Strafmilderungsgrund - Zweifelsfragen der Anwendung geltenden Rechts auf Sachverhalte aus Systemen der Gewaltherrschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 46 § 211
    Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe - Schuldminderungsgründe bei NS-Morden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1544
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 5 StR 702/76
    Zwar ist anerkannt, daß unter besonderen Umständen 'staatliche Verbrechensbefehle' Strafmilderungsgründe abgeben können (BGHSt 18, 87, 94).
  • BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68

    Sonderkommando 1005 - Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 GG;

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 5 StR 702/76
    Diese Auffassung wird u.a. durch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 15. Juli 1969 - 5 StR 704/68 - (insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 23, 39) gestützt, in der die Verurteilung der damaligen Angeklagten zu lebenslanger Strafe aufrechterhalten wurde.
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 5 StR 702/76
    Die Wertung des Tatrichters ist selbst in Zweifelsfällen zu respektieren (BGH, Urt. v. 13.01.1977 - 1 StR 691/76 - zur Veröffentlichung vorgesehen - im Anschluß an BGH in NJW 1976, 1413); seine Ermessensfreiheit gestattet es dem Tatrichter, bis zur Grenze des Vertretbaren seine eigene Wertung dergestalt zur Geltung zu bringen, daß sie neben anderen abweichenden Meinungen, auch neben der abweichenden Meinung des Revisionsgerichts, 'als gleich richtig zu bestehen vermag'.
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 5 StR 702/76
    Die Wertung des Tatrichters ist selbst in Zweifelsfällen zu respektieren (BGH, Urt. v. 13.01.1977 - 1 StR 691/76 - zur Veröffentlichung vorgesehen - im Anschluß an BGH in NJW 1976, 1413); seine Ermessensfreiheit gestattet es dem Tatrichter, bis zur Grenze des Vertretbaren seine eigene Wertung dergestalt zur Geltung zu bringen, daß sie neben anderen abweichenden Meinungen, auch neben der abweichenden Meinung des Revisionsgerichts, 'als gleich richtig zu bestehen vermag'.
  • BGH, 02.08.1968 - 4 StR 623/67

    Massenerschiessungen von jüdischen Männern, Frauen und Kindern sowie

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 5 StR 702/76
    Er hat ausgeführt: "Die weitere Milderung des schon aus den §§ 27 Abs. 2, 49 StGB gemilderten Strafrahmens steht im Einklang mit BGHSt 22, 223, worauf sich das Schwurgericht auch ausdrücklich beruft (UA S. 125).
  • BGH, 12.10.1971 - 5 StR 103/71

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord -

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 5 StR 702/76
    Es hat das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12. Oktober 1971 - 5 StR 103/71 - in NJW 1972, 832 ausdrücklich angesprochen.
  • BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76

    Revisionsrechliche Beurteilung einer Verurteilung wegen Mordes aus niederem

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 5 StR 702/76
    Das Schwurgericht hält die Androhung der absoluten Strafe des § 211 StGB mit Recht für verfassungsgemäß (vgl. u.a. BGH in NJW 1976, 1755).
  • BGH, 11.01.1977 - 5 StR 252/76

    Ludwig Hahn

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 5 StR 702/76
    Das reichte aus (vgl. Urteil des Senats vom 11. Januar 1977 - 5 StR 252-253/76).
  • BGH, 12.04.1956 - 4 StR 52/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 5 StR 702/76
    Daß der Zeuge auf UA S. 21/22 unter zahlreichen anderen Beweismitteln aufgeführt wird, besagt für sich nichts (BGH 4 StR 52/56 vom 12.04.1956; BGH in GA 1969, 280), findet seinen Grund übrigens darin, daß der Zeuge zu Vorfällen ausgesagt hat, wegen derer der Angeklagte freigesprochen wurde.
  • LG Lüneburg, 26.05.1989 - 17 Ks 5/83

    Horst Czerwinski

    Insoweit schliesst sich die Kammer dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 03.05.1977 (NJW 1977, 1544) an, wo es heisst:.
  • LG Hannover, 09.07.1979 - 11 Ks 1/76

    Tötung von Häftlingen durch Erschlagen, Ertränken, Erhängen und Erwürgen in 24

    Die Verstrickung in ein System der Gewaltherrschaft ist als eigenständiger Strafmilderungsgrund zu Recht nicht anerkannt (vgl. BGH NJW 1977, 1544), was eine Würdigung im Rahmen der allgemeinen Strafzumessungserwägungen nicht ausschliesst.
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Rechtsprechung
   BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,401
BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77 (https://dejure.org/1977,401)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1977 - 2 StR 9/77 (https://dejure.org/1977,401)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1977 - 2 StR 9/77 (https://dejure.org/1977,401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geldstrafe von weniger als fünf Tagessätzen - Geldstrafen im Sinne des strafrechtlichen Sanktionenkatalogs - Verhängung einer dem Gesetz nicht entsprechenden Strafe

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 176
  • NJW 1977, 1544
  • MDR 1977, 766
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.04.1958 - 1 StR 68/58
    Auszug aus BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
    Der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGHSt 7, 86 f; 11, 319, 323; BGH NJW 1973, 107 f).

    In der Rechtsprechung ist die Wirkung des Schlechterstellungsverbots weiter als eine zugunsten des Angeklagten eintretende beschränkte Rechtskraft erklärt worden (u.a. BGHSt 11, 319, 322; LM, Nr. 21 zu § 358 StPO).

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb in der Entscheidung BGHSt 11, 319 ff die Auffassung vertreten, daß gegen den Täter, wenn auf seine Revision ein im Sicherungsverfahren seine Unterbringung in der Heil- oder Pflegeanstalt anordnendes Urteil aufgehoben wird, im Falle der Überleitung des Sicherungsverfahrens in das Strafverfahren wegen des Verbots der Schlechterstellung zwar keine Strafe verhängt, wohl aber erneut die Unterbringung ausgesprochen werden dürfe, obwohl diese nach dem damals geltenden § 42 b Abs. 2 StGB nur neben einer Strafe zulässig war.

  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4095
    Auszug aus BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
    Deshalb entschied er sich für eine Erhöhung der Tagesmindestzahl auf fünf unter Beibehaltung der Tagessatzmindesthöhe von DM 2,- (vgl. Protokolle des Sonderausschusses, 5. Wahlperiode, S. 2178 sowie Zweiter Schriftlicher Bericht dieses Ausschusses über die Entwürfe eines Strafgesetzbuches - BT-Drucks. V/4095 S. 21).
  • BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
    Auch diese dürfen nicht zum Nachteil der Beschwerdeführerin abgeändert werden (BGHSt 1, 252 ff; 4, 345 f; 13, 41 f).
  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
    Bei dem Verbot der reformatio in peius handelt es sich um eine dem Angeklagten durch den Gesetzgeber gewährte Rechtswohltat (BGHSt 9, 324, 332).
  • BGH, 07.01.1955 - 5 StR 638/54
    Auszug aus BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
    Der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGHSt 7, 86 f; 11, 319, 323; BGH NJW 1973, 107 f).
  • BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
    Auszug aus BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
    Auch diese dürfen nicht zum Nachteil der Beschwerdeführerin abgeändert werden (BGHSt 1, 252 ff; 4, 345 f; 13, 41 f).
  • BGH, 25.10.1972 - 2 StR 422/72

    Verbot der Schlechterstellung - Ersetzung der Unterbringung in einer Heilanstalt

    Auszug aus BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
    Der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGHSt 7, 86 f; 11, 319, 323; BGH NJW 1973, 107 f).
  • BGH, 03.03.1959 - 5 StR 4/59
    Auszug aus BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
    Auch diese dürfen nicht zum Nachteil der Beschwerdeführerin abgeändert werden (BGHSt 1, 252 ff; 4, 345 f; 13, 41 f).
  • BGH, 25.11.1959 - 2 StR 464/59
    Auszug aus BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
    Dieses ist der Meinung, eine Geldstrafe von weniger als fünf Tagessätzen sei schlechthin unzulässig, und verweist dazu auf die in RGSt 18, 125 ff sowie BGHSt 4, 331 f; BGH NJW 1960, 639 f veröffentlichten Entscheidungen.
  • RG, 28.06.1888 - 1406/88

    33. Kann wegen versuchten Vergehens auf eine geringere Geldstrafe als 3 M erkannt

    Auszug aus BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77
    Dieses ist der Meinung, eine Geldstrafe von weniger als fünf Tagessätzen sei schlechthin unzulässig, und verweist dazu auf die in RGSt 18, 125 ff sowie BGHSt 4, 331 f; BGH NJW 1960, 639 f veröffentlichten Entscheidungen.
  • BGH, 29.09.1953 - 2 StR 229/53

    Rechtsmittel

  • OLG Köln, 24.03.1976 - Ss 263/75
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 416/16

    Tatbestandsirrtum (Irrtum über normative Tatbestandsmerkmal; Maßstab der sog.

    Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verbietet das Verbot der Schlechterstellung nicht die Umstellung des Schuldspruchs (RG, Urteil vom 9. Juni 1921 - 1767/20, RGSt 56, 119, 121; Urteil vom 25. Juni 1925 - II 166/25, RGSt 59, 291, 292; BGH, Urteil vom 7. Januar 1955 - 5 StR 638/54, BGHSt 7, 86, 87; Urteil vom 29. April 1958 - 1 StR 68/58, BGHSt 11, 319, 323; Senat, Beschluss vom 4. Mai 1977 - 2 StR 9/77, BGHSt 27, 176, 178; Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270; BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, BGHSt 45, 308, 310; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 331 Rn. 8; KK-StPO/Paul, 7. Aufl. § 331 Rn. 2).

    § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO soll bewirken, dass der Angeklagte bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt wird, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGH, Urteile vom 7. Januar 1955 - 5 StR 638/54, BGHSt 7, 86, 87; vom 29. April 1958 - 1 StR 68/58, BGHSt 11, 319, 323; Senat, Beschluss vom 4. Mai 1977 - 2 StR 9/77, BGHSt 27, 176, 178; Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270; BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, BGHSt 45, 308, 310).

  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99

    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot

    Denn der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung eines Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (st. Rspr., vgl. BGHSt 7, 86, 87; 27, 176, 178; 29, 269, 270).
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Es handelt sich um eine dem Rechtsmittelführer gewährte Rechtswohltat, die ihn davor schützt, auf sein eigenes Rechtsmittel in seinen Rechten über die mit der angegriffenen Entscheidung verbundene Beschwer hinaus weiter beeinträchtigt zu werden (vgl. BGHSt 27, 176, 178).
  • BGH, 16.09.2004 - 1 StR 233/04

    Beweiswürdigung (bedingter Tötungsvorsatz beim Umgang mit Schusswaffen: Vertrauen

    Der Täter verwendet die Waffe schon dann, wenn er sie zur Drohung mit Gewalt einsetzt (BGHSt 27, 176, 180).
  • BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80

    Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle und in Höhe der im ersten Urteil

    Der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGHSt 27, 176, 178 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 3 Ss 43/08

    Härteausgleich; Verschlechterungsverbot

    Denn der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung eines Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (st. Rspr., vgl. BGHSt 7, 86 [87] = NJW 1955, 600; BGHSt 27, 176 [178] = NJW 1977, 1544; BGHSt 29, 269 [270] = NJW 1980, 1967).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08

    Jugendstrafrecht: Verbot der reformatio in peius; Nichteinbeziehung früherer

    Der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGHSt 27, 176, 178 m. w. N.).
  • KG, 03.03.2023 - 161 Ss 212/22

    Entbehrlichkeit von Feststellungen zum Betäubungsmittel-Wirkstoffgehalt;

    Danach hat das Gericht dafür Sorge zu tragen, dass dem Angeklagten die durch das erste Urteil erlangten Vorteile belassen werden, selbst wenn sie gegen das sachliche Recht verstoßen (vgl. BGHSt 27, 176).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 1 Ss 14/09

    Strafzumessung: Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen; Bestimmung der

    Denn der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung eines Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen ( BGHSt 7, 86, 87; BGHSt 27, 176, 178; BGHSt 29, 269, 270; BGHSt 45, 308, 310).
  • BGH, 15.06.1977 - 2 StR 762/76

    Auswirkungen der Annahme des Verhältnisses der Tateinheit oder der

    Er hat über die Vergünstigung hinaus, die ihn aus dem gesetzlichen Verbot der Schlechterstellung erwächst, keinen aus dem Gesetz zu rechtfertigenden Anspruch auf eine weitergehende Besserstellung, die hier letztlich dazu führen würde, daß mit dem Wegfall von fünf Tagen Freiheitsstrafe die Straftat der Beleidigung und Bedrohung überhaupt unbestraft bliebe (vgl. zu alledem auch den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Senats vom 4. Mai 1977 - 2 StR 9/77 -).
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